Lieber eine Frage zu viel, als eine Antwort zu wenig.
In unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd nehmen wir uns die Zeit für Ihre steuerlichen Anliegen – kompetent, verständlich und auf Augenhöhe.
Die Leistungen unserer Kanzlei
Finanzbuchhaltung
Ein digitaler Prozess, bei dem Sie und Ihr Unternehmen und Ihre Abläufe mit unseren zusammen gebracht werden.
Unternehmensplanung
Sie machen sich über Ihr Unternehmen Gedanken: zurecht! Doch schreiben Sie sich diese auf?
Steuererklärungen, Abschlüsse
Ich erstelle individuell und fokussiert auf Sie und Ihre Lebensumstände Ihre jährliche Steuererklärung!
Lohnbuchhaltung
Ein digitaler Prozess, bei dem Sie und Ihr Unternehmen und Ihre Abläufe mit unseren zusammen gebracht werden.
Gewinnermittlung & Jahresabschluss
Erstellung Ihrer Gewinnermittlung oder Ihres Jahresabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften.
Beratung
Individuelle Beratung, abgestimmt auf Ihre berufliche und private Lebenssituation.
Jobs &
Karriere
Werde Teil unseres Teams und gestalte Deine Karriere als Steuerfachangestellte/-r oder Lohn- bzw. Finanzbuchhalter/-in. Erfahre mehr über diese tolle Karriere-Möglichkeit und wie Du Dich bewerben kannst.
Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.“
- Gerhart Hauptmann (deutscher Schriftsteller)
Ihre Ansprechpartnerin
für Kanzleimanagement und Terminvergabe
Sonja Umann
Unsere Kanzlei-News
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Der 151 Seiten umfassende Entwurf enthält u. a. Ausführungen zur Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück. ...
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Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung...
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Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn. Viel Spaß beim Lesen...
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