Lieber eine Frage zu viel, als eine Antwort zu wenig.

Enge Zusammenarbeit
Online Mandatsportal
Expertinnen in ihrem Gebiet

In unserer Kanzlei in Schwäbisch Gmünd nehmen wir uns die Zeit für Ihre steuerlichen Anliegen – kompetent, verständlich und auf Augenhöhe.

Steuerberaterinnen Team

Die Leistungen unserer Kanzlei

Finanzbuchhaltung

Ein digitaler Prozess, bei dem Sie und Ihr Unternehmen und Ihre Abläufe mit unseren zusammen gebracht werden.

Unternehmensplanung

Sie machen sich über Ihr Unternehmen Gedanken: zurecht!
Doch schreiben Sie sich diese auf?

Steuererklärungen, Abschlüsse

Ich erstelle individuell und fokussiert auf Sie und Ihre Lebensumstände Ihre jährliche Steuererklärung!

Lohnbuchhaltung

Ein digitaler Prozess, bei dem Sie und Ihr Unternehmen und Ihre Abläufe mit unseren zusammen gebracht werden.

Gewinnermittlung & Jahresabschluss

Erstellung Ihrer Gewinnermittlung oder Ihres Jahresabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften.

Beratung

Individuelle Beratung, abgestimmt auf Ihre berufliche und private Lebenssituation.

Jobs &
Karriere

Werde Teil unseres Teams und gestalte Deine Karriere als Steuerfachangestellte/-r oder Lohn- bzw. Finanzbuchhalter/-in. Erfahre mehr über diese tolle Karriere-Möglichkeit und wie Du Dich bewerben kannst.

Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.“

- Gerhart Hauptmann (deutscher Schriftsteller)

Ihre Ansprechpartnerin

für Kanzleimanagement und Terminvergabe

Sonja Umann

Unsere Kanzlei-News

21.01.2026

Mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente. Viel Spaß beim Lesen...

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12.12.2025

Seit 2025 ist bei inländischen B2B-Umsätzen die E-Rechnung verpflichtend. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem zweiten Schreiben typische Fehler bei der E-Rechnung konkretisiert und drei Fehlerarten definiert. Viel Spaß beim Lesen...

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03.12.2025

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt: Fahrten von Leiharbeitnehmern zum Entleiher sind nach Reisekostengrundsätzen absetzbar. Die Aktivrente soll ab 2026 bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei sein. Viel Spaß beim Lesen ...

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